Erbenermittlung
Erbenermittlung ist die Suche nach und die Dokumentation von Verwandten eines Erblassers, die in der Regel aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen. Das Ergebnis einer erfolgreichen Erbenermittlung ist die Beantragung eines Erbscheins durch mindestens einen Erben und die Feststellung der Erbfolge durch das Nachlassgericht. Können keine Erben ermittelt werden, so fällt der gesamte Nachlass in der Regel an den Fiskus, oder der Nachlass kommt vorerst in die gerichtliche Hinterlegung, vorausgesetzt der Nachlass besteht lediglich aus Barvermögen und höchstens aus kleineren, hinterlegungsfähigen Sachwerten (z.B. Schmuck).
Kann ein Teil der Erbfolge trotz der Erbenermittlung nicht geklärt werden, so können mögliche weitere Beteiligte am Nachlassverfahren mittels einer öffentlichen Aufforderung nach §2358 BGB aufgerufen werden mit dem Ziel, dass dann diese Anteile den bekannten Erben zufließen.
Unsere Leistungen
- Erbenermittlung weltweit
- Dokumentation der Ermittlungsergebnisse
- Vorbereitung von Erbscheinanträgen
- Beschaffung von Urkunden
- Unterstützung zu Spezialfragen des Erbrechts: z.B. außereheliche Kinder, Adoption und Nachlassspaltung
- Aufklärung und Zuordnung offener Vermögenswerte in den neuen Bundesländern und im ehemaligen Ostteil von Berlin.
- Vorleistung sämtlicher anfallender Kosten, z.B. der Gerichte, Notare, Behörden, Rechtsanwälte










